Neue Richtlinien zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen
Veröffentlichung und Hintergrund
Am 15. Februar 2022 wurden die neuen „Richtlinien zur verkehrsrechtlichen Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen“ (RSA 21) durch das Allgemeine Rundschreiben Straßenbau veröffentlicht. Damit ersetzt die RSA 21 die vorherige Version RSA 95. Diese Überarbeitung berücksichtigt die seit der Einführung der RSA 95 erfolgten Änderungen der „Straßenverkehrs-Ordnung“ (StVO) und der „Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrs-Ordnung“ (VwV-StVO). Zudem wurden wichtige technische Entwicklungen und gestiegene Anforderungen an die Sicherung von Arbeitsstellen im Straßenbereich integriert.
Gültigkeit der MVAS 99-Bescheinigungen
Die Bescheinigungen für Verantwortliche zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen nach dem „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen“ (MVAS 99) bleiben auch nach Einführung der RSA 21 weiterhin gültig.
Verpflichtung zur Beachtung der RSA 21
Unternehmen sind bei Ausschreibungen, Beantragungen, Anordnungen oder Aufträgen verpflichtet, die RSA 21 zu berücksichtigen und gegebenenfalls anzugeben. Die RSA 21 ist nur in Verbindung mit der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der „Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung“ (VwV-StVO) gültig.
Inhalte und Regelungen der RSA
Die RSA stellt sogenannte „Regeln der Technik“ dar. Sie definiert unter anderem, welche Inhalte eine verkehrsrechtliche Anordnung haben muss und wie Verkehrszeichenpläne dargestellt werden. Für Standardsituationen wird die Absicherung von Arbeitsstellen in Regelplänen dargestellt.
Gültigkeit der RSA
Bau- und Arbeitsstellen an öffentlichen Straßen unterliegen zahlreichen sicherheitsrelevanten Anforderungen. Seit dem 14. Februar 2022 ist die neue Richtlinie RSA 21 gültig. Sie ersetzt die über 25 Jahre alte RSA 95 und modernisiert viele ihrer Vorgaben und Richtlinien.
Zweck der RSA
Bei Bauarbeiten an Straßen ist es erforderlich, den Schutz der Verkehrsteilnehmer und der Arbeitnehmer auf der Baustelle zu gewährleisten. Die RSA dient als „Richtlinie für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen“ und umfasst Regelpläne für die Verkehrssicherung.
Wiederholung von RSA-Schulungen
Gemäß den Zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen (ZTV-SA) muss die Schulung für den Personenkreis, der als Verantwortlicher nach § 45 StVO benannt ist, alle 2 bis 3 Jahre wiederholt werden.
Verkehrsrechtliche Anordnungen
Eine verkehrsrechtliche Anordnung ist erforderlich, wenn die Arbeiten Auswirkungen auf den Straßenverkehr haben. Dies gilt ebenso für Markierungsarbeiten, Veranstaltungen und Umzüge. Die Beantragung muss mindestens zwei Wochen vor Baubeginn durch den Bauunternehmer oder einen Beauftragten erfolgen.